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Ein Terminus aus dem Fachjargon. Er umfaßt gekaufte Waren und Finanzinstrumente, etwa im Bestand eines
Anlegers befindliche Aktien, Anleihen oder Devisen, allerdings keine Derivate. Letztere könnte man unter den
Begriff "Terminpositionen" fassen.
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Warrants, die in Verbindung mit einem anderen Wertpapier, üblicherweise einer Anleihe ("Optionsanleihe")
ausgegeben werden. Derlei Scheine sind durchweg Calls, die sich auf die Aktien des Anleiheemittenten beziehen.
Macht der Inhaber eines Klassischen Warrants von seinem Recht Gebrauch, so muß der Emittent sein Kapital
erhöhen. Mit anderen Worten: Die Zahl der umlaufenden Aktien steigt.
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Die Kursgrenze, die vom Underlying über- bzw. unterschritten werden muß, damit der Inhaber eines
Knock-In-Border-Warrants in den Genuß des Auszahlungsbetrages gelangt.
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Die Kursschwelle, die vom Underlying über- bzw. unterschritten werden muß, damit Knock-Out-Border-Warrants
sowie K.O.-Range-Warrants wertlos verfallen.
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Durch eine Kursober- und eine Kursuntergrenze aufgespannte Bandbreite, innerhalb derer der Underlyingpreis
liegen muß, damit ein Innerer Wert erhöht (Single- und Dual-Range-Warrants) bzw. gefestigt wird (K.O.- und
Digital-Range-Warrants).
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