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Kauf von Optionsscheinen

Beim Kauf von Optionsscheinen z.B. auf Währungen, festverzinsliche Wertpapiere, Future-Kontrakte, Aktien und Indizes (jeweils der „Vertragsgegenstand") erwerben Sie einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, der sich aus der Differenz zwischen einem bestimmten im Optionsschein festgelegten Basispreis und dem Marktpreis des Vertragsgegenstandes bei Ausübung errechnet, und/oder - bei Erfüllung der in den jeweiligen Optionsbedingungen genannten Voraussetzungen - einen Anspruch auf Lieferung bzw. Abnahme des Vertragsgegenstandes zu dem im Optionsschein festgelegten Basispreis.

Bitte beachten Sie, daß eine Kursänderung oder auch schon das Ausbleiben einer von Ihnen erwarteten Kursänderung des dem Optionsschein zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes den Wert Ihres Optionsscheins bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann und Sie angesichts der begrenzten Laufzeit nicht darauf vertrauen können, daß sich der Preis der Optionsscheine rechtzeitig wieder erholen wird. Bei Ihren Gewinnerwartungen müssen Sie die mit dem Erwerb oder dem Verkauf sowie der Ausübung der Optionsrechte bzw. dem Abschluß eines Gegengeschäfts (Glattstellung) verbundenen Kosten berücksichtigen.

Innerhalb der Optionsfrist sind Sie für die Ausübung des Optionsrechts und die Einhaltung der damit verbundenen Formalien selbst verantwortlich. Sollten Sie Ihr Optionsrecht bis zum letzten Tag der Optionsfrist nicht ausgeübt haben, Sie aber an diesem Tag im Falle der Ausübung des Optionsrechts ein Recht auf Zahlung des Differenzbetrages haben, so gilt die Option an diesem Tag als ausgeübt, sofern der einzelne Optionsschein einen Wert von mindestens DM 0,10 hat. Hiervon unberührt bleibt Ihr Recht, Ihr Optionsrecht am letzten Tag der Optionsfrist auch dann auszuüben, wenn der rechnerische Wert des einzelnen Optionsscheins geringer als DM 0,10 ist. Das Optionsrecht von Optionsscheinen ohne Differenzausgleich hingegen verfällt und alle Rechte des betreffenden Optionsscheininhabers daraus erlöschen, sofern das Optionsrecht nicht innerhalb der Optionsfrist vom Optionsscheininhaber ausgeübt wird.

Erfüllen sich Ihre Gewinnerwartungen nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung des Optionsrechts, und wird Ihr Optionsrecht am Ende der Optionsfrist auch nicht automatisch ausgeübt, so verfällt Ihr Optionsschein mit Ablauf seiner Laufzeit. Ihr Verlust liegt sodann in dem für den Optionsschein gezahlten Preis.

Währungsrisiko

Sofern sich der Wert des Vertragsgegenstandes nach einer ausländischen Währung bemißt, ist ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des Vertragsgegenstandes gekoppelt, sondern kann zusätzlich durch ungünstige Entwicklungen am Devisenmarkt erhöht werden.

Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte

Vertrauen Sie nicht darauf, daß Sie während der Laufzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken ausschließen oder einschränken können; dies hängt von den Marktverhältnissen und den jeweils zugrundeliegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so daß für Sie ein entsprechender Verlust entsteht.

Inanspruchnahme von Kredit

Wenn Sie den Erwerb der Optionsscheine mit Kredit finanzieren, müssen Sie beim Nichteintritt Ihrer Erwartungen nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Dadurch erhöht sich Ihr Verlustrisiko erheblich. Setzen Sie nie darauf, den Kredit aus Gewinnen eines Geschäfts verzinsen und zurückzahlen zu können. Vielmehr müssen Sie vorher Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin überprüfen, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.

Beratung durch Hausbank

Diese Information ersetzt nicht die vor jeder Kaufentscheidung unerläßliche Beratung durch Ihre Hausbank.

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